Festung und Veranstaltungsgelände

Die Festungsarena Kufstein

Die Festung Kufstein zählt zu den imposantesten mittelalterlichen Bauwerken Tirols. Nachdem Teile der historischen Bausubstanz Mitte der 90er Jahre durch intensiven Bewuchs vom Verfall bedroht waren, wurde 1997 mit der Top City Kufstein eine privatrechtliche Gesellschaft zur „Belebung und Vermarktung“ der Festung gegründet. Neben der sukzessiven Restaurierung standen hierbei insbesondere der Gastronomiebetrieb und die Freiluftkonzerte in dem südlich vorgelagerten Festungshof der Josefsburg im Vordergrund.

Es entstand der Gedanke, durch ein temporär auffahrbares Schutzdach einen möglichst großen Teil des Festungshofes wettersicher zu machen, damit die Besucherinnen und Besucher die Veranstaltungen noch mehr genießen konnten und dabei wettersicher zu sein. Dabei waren auch strenge Anforderungen des Denkmalschutzes zu beachten.

Um diesen Randbedingungen bestmöglich zu entsprechen, entwickelten die Planer ein filigranes, zentrisches Seiltragwerk, von dessen Zentrum eine Membrane vergleichbar einem überdimensionalen Regenschirm aufgespannt werden kann. Diese wandelbare Überdachung ermöglicht es, bei schlechtem Wetter innerhalb von vier Minuten eine 2000 Quadratmeter große Fläche über den gesamten Festungshof und einen Teil der Kasematten zu überspannen. Bei gutem Wetter wird die Membrane im Zentrum kompakt zusammengefahren.

Das wandelbare Dach hatte zunächst primär seine Funktion als Witterungsschutz. Zwei Aspekte erweisen sich nun jedoch als wesentliche Bereicherung. Zum einen ist dies die verbesserte Akustik bei ausgefahrener Membrane. Zum anderen die Möglichkeit die textile Dachfläche durch farbiges Licht atmosphärisch in Szene zu setzen und so die Einzigartigkeit des Ortes neben der Musik und der Architektur auch mit Licht zu unterstreichen.

Bühne und Tribüne

Tribüne

Die mobil überdachte Festungsarena sichert ein akustisches und trockenes Klangerlebnis. Durch den ansteigenden Tribünenaufbau in der zauberhaften Kulisse der Josefsburg erleben Sie das Bühnengeschehen hautnah mit und Sie können das traumhafte Bühnenbild, bezaubernde Kostüme, mitreißende Melodien und die beeindruckenden Leistungen herausragender Künstlerinnen und Künstler in vollen Zügen genießen.

Nähere Infos zur Festung Kufstein finden Sie unter www.festung.kufstein.at


Anreise, Parken und Lift

Anreise



Mit dem Auto

Die Festungsstadt Kufstein, nahe dem Kaisergebirge und der bayrischen Grenze, ist verkehrstechnisch ideal gelegen und von Innsbruck, München und Salzburg gleichermaßen problemlos über die Autobahn erreichbar.

von München ca. 45 Minuten
von Salzburg ca. 50 Minuten
von Innsbruck ca. 45 Minuten

Parkmöglichkeiten

Parken

 

 

evita festung

Fußweg

Die Spielstätte ist an allen Vorstellungstagen am schnellsten und einfachsten, zudem kostenlos über eine asphaltierte Straße zu Fuß (Kaiserjägerweg (1)) erreichbar (nur drei Minuten vom Stadtplatz entfernt). Wir empfehlen ausdrücklich diesen ca. 10 minütigen Fußweg, der zudem einen wunderschönen Blick auf die imposante Festungsanlage eröffnet.

Panoramabahn und Lift

Neben dem Fußweg besteht auch die Möglichkeit, die Panoramabahn (2) bzw. den Lift (3) zu benutzen. Beide städtischen Transportmöglichkeiten können bei Vorweis einer am jeweiligen Veranstaltungstag gültigen OperettenSommer Eintrittskarte zum Spezialpreis von EUR 2,- je Person genutzt werden. Tickets für Lift bzw. Panoramabahn können vor Ort an der Liftkassa gekauft werden und berechtigen zur Auf- und Abfahrt. Die Auffahrt auf die Festung ist jeweils eine Stunde vor Vorstellungsbeginn sowohl mit der Panoramabahn, als auch mit dem Lift möglich, die Abfahrt jedoch nur mit dem Lift.

Bitte beachten Sie! - Weder Lift noch Bahn führen direkt in die Spielstätte. Der Weg vom Ausgang des Lifts bzw. der Panoramabahn zur Spielstätte ist steil abfallend und nimmt insgesamt wesentlich mehr Zeit in Anspruch als der Fußweg, um zur Spielstätte zu gelangen. Weiters können aufgrund der begrenzten Beförderungskapazitäten bei Bahn und Lift Wartezeiten entstehen.


Infos zu RollstuhlfahrerInnen und BesucherInnen mit Gehbehinderung

 

RollstuhlfahrerInnen

 

RollstuhlfahrerInnen sind beim Operettensommer herzlich willkommen und können bei freiem Eintritt die Veranstaltung genießen.

Für RollstuhlfahrerInnen bietet das Rote Kreuz/Bezirksstelle Kufstein gegen Entgelt einen Transport auf die Festung an. Für den Transport vor und nach der Veranstaltung wird ein Unkostenbeitrag von € 10,- pro Person eingehoben. Aus sicherheitspolizeilichen Gründen muss der Transport 1 ½ Stunden vor Aufführungsbeginn erfolgen. Die Leistung kann nur nach vorheriger Anmeldung beim Roten Kreuz/Bezirksstelle Kufstein in Anspruch genommen werden – spätestens zwei Tage vor dem betreffenden Veranstaltungstermin. Es ist jedoch zu empfehlen, dass Sie den Platz beim Roten Kreuz schon früher reservieren, da möglicherweise sonst bereits alle Plätze ausgebucht sind, da nur geringe Kapazität besteht. Der Treffpunkt erfolgt 1 ½ Stunden vor Beginn der Veranstaltung beim Wechselbergerparkplatz.

TRANSPORT ROTES KREUZ
Buchung und Auskunft 05372 - 6900
Mobile Nummer: 0664/ 80 144 414

Buchung und Auskunft vorab 05372 – 6900
Mobile Nummer: 0664/ 80 144 414 (Kontakt beim Veranstaltungstag)

 

BesucherInnen mit temporärer oder chronischer Gehbehinderung (Krücken, Gipsbein, gebrechliche Personen,…)

Für BesucherInnen mit Gehbehinderung bietet das Rote Kreuz/Bezirksstelle Kufstein gegen Entgelt einen Transport auf die Festung an. Für den Transport vor und nach der Veranstaltung wird ein Unkostenbeitrag von €9,- pro Person eingehoben. Aus sicherheitspolizeilichen Gründen muss der Transport 1 ½ Stunden vor Aufführungsbeginn erfolgen. Die Leistung kann nur nach vorheriger Anmeldung beim Roten Kreuz/Bezirksstelle Kufstein in Anspruch genommen werden – spätestens zwei Tage vor dem betreffenden Veranstaltungstermin. Es ist jedoch dringend zu empfehlen, das Roten Kreuz so früh als möglich und noch vor Kartenkauf zu kontaktieren, da die Transportkapazität beschränkt ist. Der Treffpunkt erfolgt 1 ½ Stunden vor Beginn der Veranstaltung beim Wechselbergerparkplatz.

TRANSPORT ROTES KREUZ
Buchung und Auskunft 05372 - 6900


Gastronomie

 

Am Veranstaltungsareal können Sie Getränke sowie kleine Snacks kaufen. Darüber hinaus können Sie Ihren Besuch beim OperettenSommer Kufstein mit einem Essen in der Festungswirtschaft oder einem Kulinarischen Pausenprogramm perfekt abrunden.

Essen in der Festungswirtschaft

Genießen Sie vor Beginn der Aufführung die gutbürgerliche Küche der Festungswirtschaft Kufstein und stimmen Sie sich in den stilvollen Stuben oder bei Schönwetter im bewirtschafteten Schlossgarten auf einen entspannten Festungsabend ein.
Für Tischreservierungen kontaktieren Sie bitte die Festungswirtschaft Kufstein unter +43 (0)5372 66 525.

Kulinarisches Pausenprogramm – der stilvolle Imbiss in der Pause der Vorstellung

1 Paket ist für 2 Personen und inkludiert 4 x Fingerfood im Glas sowie wahlweise 1 Flasche Prosecco Piccolo (0,2 lt.) oder eine Karaffe Hauswein (0,25 lt.).

Preis: EUR 29,- inkl. MwSt. zuzüglich Gebühren

Das Kulinarische Pausenprogramm ist eine optionale Zusatzbuchung zum Veranstaltungsticket, es berechtigt ohne gültigem Vorstellungsticket jedoch nicht zum Veranstaltungseintritt bzw.-besuch.

Das Kulinarische Pausenprogramm ist in unserem Webshop sowie beim Tourismusverband Kufsteinerland buchbar und wird von der Festungswirtschaft Kufstein angeboten. Für Fragen zum Verpflegung steht Ihnen die Festungswirtschaft unter +43 (0)5372 66 525 gerne zur Verfügung. Für Fragen zur Buchung im Webshop kontaktieren Sie uns bitte unter +43 (0)676 54321 00. Die Kapazität ist beschränkt, daher empfehlen wir eine rechtzeitige Buchung.


Hausordnung

Mit dem Zutritt zum Veranstaltungsgelände unterwerfen sich die BesucherInnen den Punkten der untenstehenden Hausordnung:

  1. Als Veranstaltungsgelände gilt die Josefsburg der Festung Kufstein.
  2. Am gesamten Veranstaltungsareal besteht Rauchverbot.
  3. Die Mitnahme von Tieren und Kinderwägen ist verboten.
  4. Kinder sind ab dem Alter von 5 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen erlaubt. Jedes Kind benötigt einen Sitzplatz.
  5. Das Mitbringen von Getränken, Thermosflaschen, Glasflaschen, Glasbehältern, Plastikflaschen und -kanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Megaphonen, Plakaten/Transparenten mit beleidigendem, politischem oder rassistischem Inhalt, sowie Waffen jeglicher Art sind generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis aus dem Veranstaltungsgelände.
  6. Das Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Aufgrund der Lautstärke kann die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Bei Lärmempfindlichkeit werden Ohrstöpsel empfohlen. Es kann durch Hitze oder Gedränge zu Kreislaufschwächen und Verletzungen kommen, für die der Veranstalter keine Haftung übernimmt.
  7. Es wird keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände übernommen.
  8. Für Schäden, die von Besuchern an Einrichtungsgegenständen, Geräten oder auf dem Platz verursacht werden, haftet der Verursacher.
  9. Unfälle und Schäden sind unverzüglich dem Veranstalter bzw. seinen Sicherheitsorganen oder dem Einlasspersonal zu melden.
  10. Die Organe des Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, Personen, die Zutritt zur Veranstaltung haben wollen, nach gefährlichen bzw. verbotenen Gegenständen zu durchsuchen, ebenso deren mitgeführte Behältnisse. Im Zweifelsfall obliegt die Einordnung von Gegenständen als verboten oder erlaubt im Sinne dieser AGB dem zuständigen Sicherheitsverantwortlichen.
  11. Die Organe des Sicherheitspersonals sind weiters berechtigt, Personen, die eine Durchsuchung verweigern oder gefährliche bzw. verbotene Gegenstände ins Veranstaltungsgelände mitführen wollen, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren. Jenen BesucherInnen, die bekannte oder potentielle Unruhestifter sind, offensichtlich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, wird der Zutritt ebenfalls verweigert.
  12. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt vorbehalten.
  13. Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, haben sich so zu verhalten, dass keine anderen Personen verletzt, geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt werden.
  14. Den Anordnungen der Sicherheitsorgane bzw. der Polizei zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit ist unverzüglich Folge zu leisten. Eine Nichtbefolgung dieser Anordnungen bzw. eine Missachtung der Zutrittsordnung wird geahndet und zieht den Verweis vom Veranstaltungsgelände nach sich.
  15. Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse sind in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen.
  16. Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen der Veranstaltung dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht angefertigt werden. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.
  17. Das Verbreiten politischer Parolen und das Tragen solcher Symbole führen zum Ausschluss aus der Veranstaltung.
  18. Bei einer Spieldauer von mehr als 60 Minuten gilt die Veranstaltung als gespielt. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aufgrund eines technischen Gebrechens, behördlicher Anordnung, Erkrankung oder Verhinderung de(s)r Künstler(s) oder schlechter Witterung (höherer Gewalt) insbesondere Regen, Hagel oder Sturm, abzusagen. Die Entscheidung obliegt dem Veranstalter. Im Falle der Absage bis zur 60. Minute nach Aufführungsbeginn wird ein Ersatztermin vom Veranstalter auf der Homepage so schnell wie möglich bekannt geben. Im Falle der Absage, Verschiebung, Programm- oder Besetzungsänderungen werden keine Spesen (z.B. Anfahrt, Hotel, Vorverkaufsgebühren oder Versandspesen) ersetzt.
  19. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen, bspw. der Besetzung, vorzunehmen.
  20. Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene und/ oder gestohlene Gegenstände verantwortlich.
  21. Beim Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich der Besucher damit einverstanden, gefilmt oder fotografiert zu werden, keinen Einwand gegen eine wie auch immer geartete Veröffentlichung live oder zu einem späteren Zeitpunkt zu erheben oder welche auch immer gearteten Ansprüche in diesem Zusammenhang an den Veranstalter oder dessen Auftragnehmer zu stellen.
  22. Alle Auf- und Abgänge, sowie die Not-, Flucht– und Rettungswege sind freizuhalten. Es können weitere erforderliche Anforderungen für den Einzelfall zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum erlassen werden. Den zu diesem Zweck ergehenden Weisungen des Sicherheitsdienstes oder der Polizei ist Folge zu leisten.
  23. Die Verteilung von Flugzetteln, Sticker, Zeitschriften bzw. der Verkauf von Waren aller Art ist vom Veranstalter zu genehmigen.
  24. Das unberechtigte Einbringen von Werbemitteln aller Art (z.B. Transparente, Prospekte, Zeitungen, etc.) ist streng verboten.
  25. Gem. Tiroler JSCHG ist es Personen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres generell untersagt, alkoholische Getränke bei öffentlichen Veranstaltungen zu erwerben und/oder zu konsumieren. Der übermäßige Konsum von Alkohol auf dem Veranstaltungsgelände ist untersagt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, stark alkoholisierte Personen, die für sich selbst und/oder Dritte eine Gefährdung darstellen, des Veranstaltungsgeländes zu verweisen. Das Tiroler JSCHG ist vollinhaltlich durch die BesucherInnen einzuhalten!
  26. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere wenn durch BesucherInnen Straftaten begangen werden, ist der Veranstalter oder die vom Veranstalter beauftragte Sicherheitsfirma berechtigt, den/ die BesucherInnen von der Veranstaltung auszuschließen.
  27. Der Einlass beginnt 1 Stunde vor Vorstellungsbeginn. Aufgang auf die Festung ist ab 1 Stunde 15 Minuten vor Aufführungsbeginn möglich.
  28. Besuchern ist das Betreten des Orchesterbereichs, der Bühne, der Backstage Bereiche sowie der Garderoben nur mit Bewilligung, wenn erforderlich in Begleitung des Veranstalters, gestattet.
  29. Die Hausordnung hat Gültigkeit vom 26.07.2023 15:00 Uhr bis zum 16.08.2023 24:00 Uhr.
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